Die Abkürzung ESTA bedeutet Electronic System for Travel Authorization, also elektronisches System für Reisegenehmigungen. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, dass Reisenden unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise in die USA ohne Visum ermöglichen soll.
Das ESTA Verfahren ist einfach und unkompliziert. Wichtigste Voraussetzung ist, dass er aus eines der Länder kommt, die für ein ESTA Verfahren zugelassen sind. Dabei handelt es sich um Ländern, von denen nach Ansicht der USA eine geringe terroristische Gefahr ausgeht. Dabei handelt es sich aktuell um folgende Ländern:
Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxembourg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn
Außerdem muss es sich um eine touristische oder um eine geschäftliche Reise handelt. Sie darf nicht länger als 90 Tage am Stück dauern. Der Antrag ist zwei Jahre gültig. Während dieser Zeit darf der Antragsteller sooft er will in das Land einreisen. Falls allerdings der Grenzbeamte das Gefühl hat, dass der ESTA-Antrag für einen Daueraufenthalt missbraucht wird, kann er die Einreise auch verweigern.