Der Ausbruch von dem neuartigen Corona-Virus beeinträchtigt die Menschen weltweit. Besonders die Reisefreiheit wird hierdurch stark eingeschränkt. Auch Reisen in die USA sind trotz gültiger ESTA-Genehmigung weitestgehend verboten. Lesen Sie hier alle aktuellen Informationen zu CoVid19 und dessen Einfluss auf die Einreisemöglichkeiten in die USA mit dem ESTA.
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind seit Ausbruch von CoVid19 am Stärksten von der Pandemie betroffen. So zählen die Mitarbeiter der Johns Hopkins University Anfang Juni bereits mehr als 1,8 Millionen Infektionen im Land und haben annähernd so viele Todesfälle zu beklagen wie im Ersten Weltkrieg. Besonders betroffen sind die Bundesstaaten Kalifornien, Illinois und Massachusetts mit mehr als 100 Tausend Infizierten. In New York sind mehr als 370 Tausend Personen an dem Virus erkrankt. Hingegen liegt die Zahl der Infizierten in den Bundesstaaten Northern Mariana Islands und US Virgin Islands noch unter Hundert.
Unabhängig von den derzeitigen Einreisebestimmungen werden ESTA-Anträge gegenwärtig von den US-Behörden bearbeitet und genehmigt. Für Leute, welche in Zukunft planen in die USA zu reisen, kann es möglicherweise ein Vorteil sein, sich schon jetzt um eine Genehmigung zu kümmern. Zum einen ist die Genehmigung zwei Jahre lang gültig und kann daher zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden. Zum anderen wird voraussichtlich nach Ablauf der Sperrfrist die Nachfrage nach ESTAs sehr hoch sein, d.h. es kann zu Verzögerungen kommen. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch eine Preissteigerung für ESTAs in diesem Jahr sowie Verschärfungen der Anforderungen.
Auch mit einem gültigen ESTA kann NICHT-US-Bürgern die Einreise in die USA untersagt werden. Dabei ist weniger die Staatsangehörigkeit des Reisenden entscheidend, sondern lediglich in welchen Ländern sich die Person in den letzten 14 Tagen aufgehalten hat. Zu diesen Regionen gehören aktuell der gesamte europäische Schengenraum sowie das Vereinigte Königreich und Irland. Seit Juni werden von den Airlines Lufthansa und Swiss die Strecken von Deutschland nach Boston, Los Angeles, San Francisco, Chicago, Washington D.C., New York, Denver und Las Vegas bedient. Alle international Reisende, denen die Einreise in die USA gestattet ist, müssen sich jedoch auf verstärkte Kontrollmaßnahmen und gegebenenfalls eine 14-tägige Quarantäne einstellen.
Trotz des aktuell ausgesprochenen Einreisestopps für die USA, bleiben erteilte ESTA-Genehmigungen für die übliche Gültigkeitsdauer von zwei Jahren bestehen. Läuft der Reisepass, an welchen die ESTA-Genehmigung gekoppelt ist, binnen dieser beiden Jahre ab, verliert auch die ESTA-Genehmigung mit diesem Tag ihre Gültigkeit.
Kleine Vorboten zeigen bereits, dass die Registrierung eines ESTAs in Zukunft eher verschärft wird, womöglich sogar in Form einer Preiserhöhung. Da es keinen Weg gibt die ESTA-Gebühren zurückerstattet zu bekommen und die Einreisegenehmigung mit ablaufender Gültigkeit ohnehin verfällt, macht es keinen Sinn dieses zu annullieren.
Es steht in den Sternen wann eine Einreise in die Staaten wieder regulär möglich sein wird. Allerdings sind in den letzten Tagen viele Lockerungen, Grenzöffnungen und touristische Konzepte auf den Weg gebracht worden, also mit ein bisschen Daumen drücken hat das Warten vielleicht bald ein Ende. Um über alle aktuellen Corona-News bzgl. den USA auf dem Laufenden zu bleiben empfehlen wir diese Webseiten:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382
https://www.cbp.gov/newsroom/coronavirus
Bedauerlicherweise kann sich die Ausreise aus den Staaten bzw. Heimreise zurzeit als langwieriges und kostspieliges Unterfangen gestalten. Um notwenige Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen und evtl. erforderlichen Gesundheitszeugnissen einzuholen, muss Kontakt mit dem Auswärtigen Amt aufgenommen werden und ggf. auch mit den US-Behörden. Möglicherweise kommt eine zweiwöchige Quarantäne Pflicht hinzu. Des Weiteren gilt es zu prüfen welche Verbindungen möglich sind und wie der Transport gewährleistet werden kann. Wir empfehlen hierfür einen zeitlichen und finanziellen Puffer einzurechnen.
Da es sich bei der ESTA-Genehmigung um ein personalisiertes Produkt handelt, werden die Kosten von Seiten der US-Behörden nicht erstattet, unabhängig davon, aus welchem Grund das ESTA nicht zur Einreise verwendet werden kann. Möglicherweise können von einer vorher abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherungen entstandene Kosten entschädigt werden.
*Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.