Der Reisende muss eine neue ESTA-Reisegenehmigung beantragen, wenn er über einen neuen Reiseausweis verfügt. Zudem muss der Reisende ein neuen ESTA-Antrag stellen bei einer Namensänderung, bei einer Geschlechtsänderung oder wenn er eine neue Staatsbürgerschaft erworben hat. Auch wenn sich die Umstände geändert haben bei der Beantwortung der acht Sicherheitsfragen, muss der Reisende eine neue elektronische Reisegenehmigung beantragen.
Normalerweise ist der ESTA-Antrag (Electronic Travel Authorization) für zwei Jahre oder bis zum Ablaufdatum des Reisepasses gültig und berechtigt eine mehrmalige Einreise in die Vereinigten Staaten mit einem Aufenthalt je Reise bis maximal 90 Tage. Auf der ESTA-Reisegenehmigung selber ist das Gültigkeitsdatum bei der Bewilligung der Genehmigung vermerkt. Bei einer Neubeantragung der elektronischen Einreisegenehmigung wird eine entsprechende Bearbeitungsgebühr verlangt.